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Glattstellung/Erfüllung

Grundlagen Commodities

Kontrakte können vor dem Verfalltag jederzeit glattgestellt werden. Je nach Kontrakttyp bzw. Börsenusanz erfolgt die Glattstellung entweder durch ein deckungsgleiches Gegengeschäft oder durch den Abschluss eines bezüglich Verpflichtung gegenläufigen Kontraktes mit ansonsten identischen Spezifikationen. In letzterem Fall neutralisieren sich die aus den beiden offenen Kontrakten resultierenden Liefer- bzw. Abnahmeverpflichtungen.
Nicht glattgestellte Kontrakte sind am Verfalltag in jedem Fall zu erfüllen. Bei auf Vermögenswerten basierenden Kontrakten geschieht dies normalerweise durch die Lieferung des Basiswertes. Bei auf Referenzsätzen basierenden Kontrakten tritt anstelle der effektiven Lieferung ein entsprechender Barausgleich.
Für die weiteren Modalitäten der Erfüllung, insbesondere für die Bestimmung des Erfüllungsortes, sind die jeweiligen Kontraktspezifikationen massgebend.
(Quelle:sgkb.ch)

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