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Geldanlage-Report: Lebensversicherungen: Wie sicher sind sie wirklich?

Armin Brack - Indizes - 24.03.2014

Lieber Geldanleger,

diese Woche erreichte mich wieder mal eine Angst-Mail einer Leserin. Offenbar schüren einige unseriöse Verlage derzeit wieder gezielt Panik bei deutschen Anlegern mit Brandbriefen. Aussagen wie „hinter den seriösen Fassaden der Banken herrscht derzeit vielerorts blanke Panik“ und „Das hier ist ganz wichtig!

Die Sachen MÜSSEN so schnell wie es geht unbedingt aus den Bausparbanken und aus den Lebensversicherungen raus...“, haben aber letztlich nur ein Ziel: Sie sollen dazu verleitet werden, die entsprechenden Dienste zu abonnieren.

Es ist zwar richtig, dass mittel- bis langfristig die eine oder andere Lebensversicherung, die ihr Kapital schlecht angelegt hat oder in der Vergangenheit zu hohe Garantieverzinsungen auf die Policen versprochen hat, Schwierigkeiten bekommen könnte. Ihr Kapital ist deswegen aber noch lange nicht gefährdet.

Selbst wenn es tatsächlich zu einer Insolvenz einer Lebensversicherungsgesellschaft kommen sollte (das gab es zuletzt 2003 bei der Mannheimer Versicherung) wird Ihre Police auf die Auffanggesellschaft der Branche mit Namen Protektor übertragen. Dabei werden nicht nur die Leistungen für die Altersvorsorge und der Risikoschutz erhalten, sondern sogar die gewährten Gewinnbeteiligungen.

Selbst wenn sich die Insolvenz einer Gesellschaft abzeichnet ist es in den allermeisten Fällen nicht ratsam, die Police überstürzt zu kündigen, weil das häufig nur mit hohen Wertabschlägen möglich ist. Wieviel Ihre Police aktuell genau Wert ist, darüber gibt der Rückkaufwert Auskunft.

Richtig profitabel wird eine Lebensversicherung häufig erst in den letzten Jahren der Laufzeit, weil zu Beginn die Maklerprovisionen abgezogen werden. Das heißt: In den ersten Jahren fließt ein Großteil ihres eingezahlten Kapitals gar nicht in entsprechende Anteile von Anlageprodukten (meist festverzinsliche Anleihen), sondern wird sofort zur Deckung der Kosten verwendet.

Das ist übrigens auch ein Grund dafür, warum viele Experten die Sinnhaftigkeit von kapitalgebundenen Lebensversicherungen bezweifeln. Es gibt letztlich keinen einleuchtenden Grund dafür, die Kapitalanlage mit dem eigentlichen Sinn einer Lebensversicherung, nämlich der Absicherung der Hinterbliebenen im Todesfall des Policeninhabers, zu vermischen.

Für letzteres genügt der Abschluss einer reinen Risiko-Lebensversicherung ohne Kapitalansparfunktion. Für den Kapitalaufbau bzw. die Altersvorsorge gibt es kostengünstigere Alternativen.

Und jeder Euro, den Sie nicht für die Kosten des Produkts bzw. die Maklerprovision berappen müssen, erhöht letztlich die Rendite ihrer Anlage.

Bereits Anfang der 80er-Jahre liefen die Verbraucherschützer Sturm gegen kapitalbildende Lebensversicherungen. Sie bemängelten die hohen Kosten und das Minusgeschäft bei vorzeitiger Kündigung. Die Verbraucherzentrale Hamburg bezeichnete Lebensversicherungen damals in einer Warnschrift als „legalen Betrug“.

Es kam zu einem ausgedehnten Gerichtsstreit mit der Lebensversicherungs-Branche und die Verbraucherzentrale behielt am Ende Recht. Seither dürfen Lebensversicherungen offiziell als „legaler Betrug“ am Kunden bezeichnet werden.

Trotzdem stand dem Produkt ein großer Boom bevor. Das lag zum einen an der Bequemlichkeit und Unwissenheit vieler Anleger, sowie cleveren Verkaufsmethoden (es entstanden neue Finanzdienstleister wie MLP, DVAG, AWD u.a.), maßgeblich aber auch an einem anderen Verkaufsargument: Nämlich der steuerfreien Auszahlung des Kapitals, wenn die Versicherung mindestens zwölf Jahre lang gelaufen ist und mindestens fünf Jahre lang Beiträge eingezahlt worden sind.

Seit 2005 fällt nun bei der Auszahlung des Kapitals aber die halbe Kapitalertragssteuer an (also 12,5 Prozent plus Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer), sofern der Versicherte sein 62. Lebensjahr vollendet hat. Ansonsten muss der Auszahlungsbetrag sogar komplett versteuert werden.

Sinkende Renditen

Seither geht es mit der Kapital-Lebensversicherung bergab. Dazu beigetragen haben auch die seit Mitte der 90er-Jahre sinkenden Garantieverzinsungen. Hier eine Graphik dazu.

Während Mitte der 90er-Jahre den Kunden teilweise noch vier Prozent per anno garantiert worden ist, sind es heute nur noch 1,75 Prozent – und die Tendenz ist weiter sinkend. Das Bundesfinanzministerium will den Garantiezins ab 1.Januar 2015 einheitlich um weitere 0,5 Prozent auf dann nur noch 1,25 Prozent sinken.

Warum das so ist, erkläre ich sofort. Festzuhalten bleibt: Kapitallebensversicherungen werden als Kapitalanlage zukünftig noch unattraktiver. Natürlich kann man argumentieren, dass das Zinsniveau insgesamt gesunken ist und es kaum sichere Alternativen gibt.

Doch auch hier gibt es ein großes Aber: Während diejenigen, die Mitte der 90er eine Police abgeschlossen haben, sich heute noch jedes Jahr über die hohe Garantieverzinsung freuen können, werden diejenigen Anleger, die jetzt abschließen bzw. in 2015 sich langfristig möglicherweise als die großen Verlierer entpuppen.

Denn: Die Laufzeit einer Police liegt ja meistens bei 20 bis 30 Jahre (wenn nicht vorzeitig gekündigt) und irgendwann wird das Zinsniveau auch wieder steigen, auch wenn sich viele das im Moment nicht vorstellen können.

Wenn Sie jetzt langfristige Verträge abschließen, sind Sie aber an die niedrigen Zinsen gebunden – und wenn dann gleichzeitig die Inflation wieder anzieht (und auch das wird früher oder später passieren), wird ihr Realzins negativ. Sprich: Ihr Geld wird gemessen an der Kaufkraft sogar weniger. Von Kapitalbildung kann man dann kaum mehr sprechen.

Warum Schieflagen drohen

Unabhängig davon drohen einigen Lebensversicherungen mittelfristig tatsächlich Schieflagen. Diese Befürchtung stammt von höchster und neutraler Stelle, nämlich der deutschen Finanzaufsicht BaFin.

Aber warum? Das hängt mit der zweiten Renditekomponente zusammen, die Lebensversicherungen bieten, der Überschussbeteiligung.

Der Hintergrund: Lukrativ ist das Geschäftsmodell von Versicherungen u.a. deshalb, weil diese durch die Einnahmen aus den Prämienzahlungen der Kunden hohe Cash-Flows erzielen. Denn Ausgaben in Form von Leistungserbringungen folgen speziell bei Lebensversicherungen meist erst Jahre oder gar Jahrzehnte danach (sofern der Todesfall des Policeninhabers nicht zwischenzeitlich eintritt).

Das heißt: Versicherungen können dieses Geld anlegen und damit Überschüsse erwirtschaften. Auch Investorenlegende Warren Buffett nutzt diesen Vorteil seit langem als Renditeturbo aus.

2008 wurde im Versicherungsvertragsgesetz auf Drängen der Verbraucherschützer nun die Beteiligung der Versicherten an den Bewertungsreserven festgelegt. 50 Prozent der Bewertungsreserven muss ausgeschüttet werden. Das ist an sich logisch und sinnvoll. Schließlich erwirtschaften die Versicherungen ja die Überschüsse letztlich mit dem Kapital der Kunden.

Doch in der Praxis ergeben sich dadurch schwerwiegende Probleme: Die Höhe des Überschusses wird auf Basis der vorhandenen Buchgewinne errechnet, die Versicherungen mit ihren Anlagen zum Zeitpunkt der Fälligkeit der Lebensversicherung erzielt haben.

Diese Buchgewinne sind momentan sehr hoch, werden aber künftig wesentlich geringer sein. Das heißt: Versicherte, die ihre Lebensversicherung jetzt ausbezahlt bekommen, erhalten teilweise üppige Überschussbeteiligungen, die aber die Finanzreserven der Versicherungen angreifen.

Warum ist das so? Versicherungen legen das zur Verfügung stehende Kapital ganz überwiegend (> 90 Prozent) in sicheren, festverzinslichen Wertpapieren an. Das ist notwendig, um im Falle einer Häufung von Leistungsfällen liquide zu bleiben.

Einige Versicherungen sind hier übrigens beim Crash nach der Jahrtausendwende auf dem falschen Fuß erwischt worden und waren dann nahe der Korrekturtiefs im Frühjahr 2003 gezwungen, ihre Aktienbestände teilweise zu Spottpreisen auf den Markt zu werfen – weil die Risikomanagement-Systeme auf Grund der hohen Buchverluste Alarm geschlagen haben. Seither sind sie noch vorsichtiger geworden.

Aber zurück zur aktuellen Thematik: Die in den letzten Jahren immer weiter sinkenden Zinsen haben dafür gesorgt, dass die Kurse der festverzinslichen Wertpapiere mit höheren Zinsen gestiegen sind. Hintergrund: Die meisten Anleihen, z.B. Staatsanleihen, sind frei am Markt handelbar, ähnlich wie Aktien.

Nun ist eine Staatsanleihe, die vier Prozent jährliche Rendite abwirft, aber natürlich attraktiver als eine, die nur zwei Prozent abwirft. Das führt dazu, dass die höher rentierliche stärker nachgefragt wird. Die Folge: Der Kurs dieser Anleihe steigt.

Und mit steigenden Kursen steigen die Buchgewinne der Versicherungen. Das Problem: Irgendwann kehrt sich dieser Trend um und die Versicherungen wären dann auf diese Buchgewinne als Kapitalpuffer angewiesen. Sind diese aber bereits ausgeschüttet worden (zumindest zum Teil) fehlt dieser Puffer und es drohen Verluste.

Zusätzlich sollen in der EU ab 1. Januar 2016 höhere Eigenkapitalanforderungen an die Versicherungen gestellt werden. Das vorgesehene Regelwerk nennt sich Solvency II und fußt auf den Erfahrungen der Finanzkrise, die teilweise durch eine zu geringe Eigenkapitaldecke bei Banken und Versicherungen verschärft worden war.

Nun brauchen wir uns um die Großen der Branche wie z.B. die Allianz oder ERGO keine Sorgen zu machen. Schließlich sind diese ja momentan sogar in der Lage, hohe Dividenden an die Aktionäre auszuschütten. Im Notfall könnte man diese Dividenden streichen, um Kosten zu sparen.

Auch operativ kann man an der Kostenschraube drehen, in dem man beispielsweise die teils üppigen Abschlussprovisionen senkt. Gewinne könnten in die Rücklagen eingestellt und der Eigenkapitalanteil somit gestärkt werden.

Die Württembergische Lebensversicherung praktiziert dieses Konzept bereits seit 2010 erfolgreich. Ich habe die Aktie in der Ausgabe vom 18. Januar ausführlich besprochen und auf Grund der sehr attraktiven Bewertung zum Kauf empfohlen.

Zudem hat die Bundesregierung um Finanzminister Wolfgang Schäuble eine großzügige Übergangszeit von 16 Jahren herausgehandelt. Solange haben die Assekuranzen Zeit bis sie ihre Bilanzen angepasst haben müssen.

Natürlich gibt es auch Negativbeispiele. Schließlich existieren in Deutschland im Moment mehr als 90 Lebensversicherer und manchen geht es so schlecht, dass sie keine großen Rücklagen aufbauen können. Dauerhaft werden sicher nicht alle eigenständig überleben können. Aber das ist in anderen Branchen ja auch nicht anders.

Wie der Gesetzgeber vermeintliche Ungerechtigkeiten ausgleichen will

Trotzdem will der Gesetzgeber nun zusätzlich die vermeintlich zu hohen Überschussbeteiligungen für die Versicherten zusammenstreichen. Ein Gesetzesentwurf liegt noch nicht auf dem Tisch, ist aber in Vorbereitung.

Geplant ist angeblich die Beteiligung an den Bewertungsreserven mit den bisherigen Schlussgewinnanteilen der Kunden zu verrechnen – und zwar mit sofortiger Wirkung. Das würde einem Eingriff in bestehende Verträge gleichkommen und vielen Versicherten Tausende von Euro an Ablaufleistung kosten.

Gleichzeitig lohnt es sich aber für die meisten dieser Versicherten auch nicht, ihre Verträge vorzeitig zu kündigen, weil ihnen dann eben diese Schlussgewinnanteile entgehen würden – und die sind oft wertvoller als die Bewertungsreserven.

Kurz gesagt: Die Versicherten, die sich auf die Versprechungen und aktuellen Gesetzesregelungen verlassen haben, sitzen in der Falle und werden übervorteilt. Wenn Sie das auch ungerecht finden, können Sie sich hier an einer entsprechenden Petition gegen die geplante Neuregelung beteiligen.

MEIN FAZIT:

Lebensversicherungen sind zwar prinzipiell sicher. Selbst im Insolvenzfall bleibt ihnen durch eine automatische Übertragung ihrer Police in die Auffanggesellschaft Protektor der Versicherungsschutz, die Leistungen für die Altersvorsorge und die Gewinnbeteiligungen erhalten.

Unabhängig davon will aber der Gesetzgeber im Rahmen einer neuen Gesetzesvorlage die Gewinnbeteiligungen (korrekt formuliert: Die Beteiligung an den Bewertungsreserven der Versicherungen) der Versicherten streichen, um das Eigenkapital der Assekuranzen zu schonen. Dagegen laufen Verbraucherverbände zurecht Sturm.

Da zugleich ab 1. Januar 2015 auch die Garantieverzinsung um weitere 0,5 Prozent auf dann nur noch 1,25 Prozent fallen dürfte, werden Kapitallebensversicherungen als Kapitalanlage noch unattraktiver als sie aktuell ohnehin schon sind.

Viel Erfolg bei Ihrer Geldanlage wünscht
Armin Brack
Chef-Redakteur Geldanlage-Report
www.geldanlage-report.de

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